Chronologische Beschreibung der Diskriminierung der polnischen Sprache und der polnischen Identität meiner Kinder und mich in Deutschland.

Das ist die Chronologie des Prozesses der Entwurzelung, Entfremdung vom polnischen Elternteil und Diskriminierung der polnischen Identität und Sprache, der vom deutschen Jugendamt an meinen Töchtern Iwona-Polonia und Justyna Pomorski vorgenommen wurde. Es betrifft das Jugendamt (also den deutschen Staat), das die seltenen Urteile und Beschlüsse, die günstig für die normale, zweisprachige Entwicklung der Kinder sind und für den nichtdeutschen Elternteil, einfach nicht umsetzt, blockiert und umgeht zum Nachteil der bisprachlichen und bikulturellen Entwicklung der Kinder. Das Ziel ist klar definiert: die emotionale Entfremdung vom polnischen Elternteil, das Verlernen der polnischen Sprache durch die Kinder. Um die Ziele zu erreichen scheut das Jugendamt nicht die strafbare Beihilfe zum Kindesentzug und zur Kinderentführung zu leisten, das internationale Recht wie auch das Recht der BRD zu brechen. Es ist ein staatlich organisiertes Stehlen der Kinder, die aus binationalen Ehen stammen. Hier muss noch erwähnt werden, dass meistens der nichtdeutsche Elternteil besitzt auch die Staatsangehörigkeit der BRD, wird aber wie ein Bürger zweiter Klasse behandelt, da er einer anderen (als 100% deutscher) Abstammung ist und auch die eigene Kultur wie auch Sprache dem Kind (als verantwortungsvoller Elternteil) schenken möchte. Sein „Vergehen“ ist, dass er sich nicht vollständig assimilierte, sondern gesund integrierte. Dafür tut man hier in Deutschland alles, um ihn die Kinder zu stehlen. Dafür müssen seine Kinder - laut der deutschen „Leitkultur“ - die „lästige“ polnische Sprache nach der Trennung/Scheidung (mit Hilfe der staatlichen Behörden der BRD und von Steuern der Bürger der BRD finanziert) verlernen um „rein deutsch“ zu sein.

  1. Am 9.07.2003 werden meine Kinder von meiner deutschen Ehefrau während meiner Abwesenheit entführt und an einem mir unbekannten Ort gebracht.
  2. Jugendamt Niendorf/Hamburg (in Person Bruno Mohrs) ermöglicht mir nicht - trotz meiner Bitten -  in Kontakt mit meinen zwei Töchterchen und meiner Ehefrau zu treten.Wojciech Pomorski
  3. Aufgrund fehlender Aktivität und grober Untätigkeit des Jugendamtes Niendorf, trete ich Anfang September 2003 in Kontakt mit einer gemeinnützigen Organisation (Verband Binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.), die sich u.a. mit der Durchführung der Kontakte zwischen getrennten Elternteilen beschäftigt (auch begleitete Umgänge).
  4. Auf Bitten des o.g. Verbandes, die an das Jugendamt und an meine Ehefrau gerichtet sind zwecks Ermöglichung des Umganges zwischen Kinder und Vater, das Jugendamt und meine Frau bleiben taub und erfolgt keine konstruktive Reaktion (ein klarer Fall des Bruchs der Gesetzgebung der BRD durch meine Ehefrau mit und unter Mitarbeit einer staatlichen Behörde, die zumindest die eigene Gesetzgebung respektieren sollte. Ich muss da auch noch erwähnen, dass meine Ehefrau und ich das gemeinsame  Sorgerecht besitze/besaßen).
  5. Am 28.10.2003 während der Verhandlung im Familiengericht Pinneberg, meine Ehefrau wird gezwungen die Adresse unserer Kinder mir bekannt zu geben (sie lebte schon in einer Wohnung in der Nähe ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Hamburg Bergedorf, wo sie sich aufhielt und wohnte. Monate später versuchte sie zu behaupten, dass sie noch in einem Frauenhaus lebte). Um meinen guten Willen zu zeigen, übertrage ich auf meine Ehefrau das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere beiden Töchterchen. Während der Verhandlung wird die Art der Kontakte zwischen meinen Töchterchen und mir festgelegt. Das Gericht (Richterin Vaagt) neigt zum Antrag der Gegenseite und, um einer angeblichen Entführungsgefahr, die von mir ausgehen solle vorzubeugen, räumt mir lediglich sog. „begleitete Umgänge“ mit meinen Töchterchen ein. Jugendamt Hamburg Bergedorf wird darin auch verpflichtet schnell wie möglich die „begleitete Umgänge“ zwischen meinen Kindern und mir zu „installieren“.
  6. Am 18.11.2003 kommt es zu einem Vorgespräch mit einer Arbeiterin des Jugendamtes, Frau Wraage, während dessen vereinbaren wir die Einzelheiten des bald statt zu findendes Treffens mit meinen Kindern, das unter Begleitung von Frau Wraage stattfinden soll. Während des Gesprächs erwähne ich , dass ich mich immer auf Polnisch mit meinen Kindern unterhielt aber damit Frau Wraage sich nicht unter uns schlecht und wie ein Fremdkörper fühlen würde, werde ich das Gespräch mit meinen Kindern in beiden Sprachen führen. Ich hatte den Eindruck, dass Frau Wraage  von der Idee sehr angetan war.
  7. Am 21.11.2003 erhielt ich eine sms von Frau Wraage, in der stand, dass entweder meine Töchterchen und ich werden miteinander ausschließlich auf Deutsch sprechen oder die Treffen werden gar „ausgesetzt”.
  8. Am 24.11.2003 kam ich zu den Beamten des Jugendamtes Hamburg Bergedorf Martin Schröder, der als Vorgesetzter von Frau Wraage, das o.g. Verbot der polnischen Sprache bei Gesprächen mit meinen Kindern erteilte. Schröder bestätigte das Verbot der polnischen Sprache, während er es mir in schriftlicher Form nicht bestätigen wollte. Ich möchte es hier auch unterstreichen, dass ich eine genaue Aufzeichnung des Gesprächs mit Schröder besitze. Martin Schröder versuchte mich damit zu erpressen, dass falls ich gänzlich auf die Gespräche mit meinen eigenen Kindern in der uns anvertrauten polnischen Sprache verzichte, dann wird er die schon bevorstehenden Treffen (am 26.11.03, 9.12.03 und am 15.12.03) mit meinen Kindern „aussetzen“ und ich sie weitere Monate nicht sehen werde. Er verlangte von mir, dass ich ausschließlich in der deutschen Sprache mit meinen Töchtern spreche. Beamte Schröder log mich auch an, dass dort keine Polinnen arbeiten und, dass er und Frau Wraage keine polnischsprachigen Personen, die mit und für das Jugendamt arbeiten kennen (er behauptete Unwahrheit, da mit und für das Jugendamt Bergedorf arbeiten seit Jahren zumindest zwei solche Personen, die ich später persönlich kennen lernte und die sehr gut M. Schröder kannten. Es arbeiten auch andere polnischsprachige Erzieherinnen im Kinder- und Jugendhaus S. Elizabeth. ). Schröder hat es nicht erreicht, dass ich solchen rassistischen und diskriminierenden Praktiken in einer staatlichen Behörde zustimmte. Er hat also – meine Töchter und mich schikanierend – die unmittelbar bevorstehenden und verabredeten Termine der Treffen mit meinen Kindern und mir als „ausgesetzt“ erklärt, da er nur darauf beharrte, dass dort Polnisch verboten sei. Das konnte und durfte ich - als verantwortlicher Vater - nicht akzeptieren, da meine Töchtern und ich ausschließlich in der polnischen Sprache miteinander kommuniziert haben. Schröder tat es entgegen der gerichtlichen Vereinbarung in der das Jugendamt verpflichtet wurde, schnell wie möglich die „begleiteten Umgänge“ zwischen meinen Kindern und mir zu „installieren“ und in der kein Wort von irgendeiner sprachlichen Beschränkung stand!
  9. Es vergingen Monate während der das Jugendamt Bergedorf nichts zwecks schneller Organisation der Umgänge mit meinen Kindern tat. Erwähnenswert ist hier auch die Tatsache, dass das Jugendamt, als eine staatliche Behörde, u.a. auch von Steuern der ca. 2,5 Millionen Bürger der BRD, die auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen mitfinanziert wird. Es stellen sich folgende Fragen auf: Warum verübt eine staatliche Behörde solche krasse Diskriminierung der eignen Staatsbürger (meine Kinder und ich besitzen auch die deutsche Staatsangehörigkeit) und auch der polnischen Staatsbürger? Warum hat man keine dienstlichen Konsequenzen gezogen und die Schuldigen nicht bestraft? Warum unterstützt man Unrecht und unglaubliche Diskriminierung der Bürger des eigenen Landes und gleichzeitig der Bürger eines auch zur Europäischen Union gehörenden Nachbarlandes? Warum stört die polnische Sprache (bis heute) so sehr in Deutschland, dass man die polnisch-deutschen Kinder dazu bringt, dass sie die Sprache…verlernen?
  10. Am 20.01.2004 konzipierte mein Anwalt ein Schreiben an das Jugendamt Bergedorf, in dem er das Amt über die Tatsache informiert, dass der Verein „iaf e.V.“ eine polnisch- und deutschsprachige Begleitperson zur Verfügung stellen kann, zwecks Durchführung der „begleiteten Umgänge“ zwischen meinen Kindern und mir - auch in eigenen Räumen des Vereins. Wir kamen Herrn Schröder, der im November 2003 (wahrheitswidrig) behauptete, dass er keine polnischsprachige Person kenne. Im o.g. Brief erklärte mein Anwalt dem Amt (Frau Brill), dass ich durchaus das Recht habe, mich auch während der „begleiteten Umgänge“ mit meinen Kindern, weiterhin in der uns anvertrauten Sprache zu verständigen. Er bat auch das Jugendamt um schnellere Handlung zum Wohle der Kinder und informierte, dass in die Sache sich immer mehr die polnischen Medien engagieren.
  11. Am 29.01.2004 informierte uns das Jugendamt schriftlich (in Person von Frau Brill), dass den Kindern und dem Vater weiterhin nicht gestattet wird miteinander in der polnischen Sprache zu sprechen (wir alle besitzen auch die polnische Staatsangehörigkeit!). Und hier das skandalöse Zitat, das in der Presse oft veröffentlicht wurde: „(...)aus pädagogisch-fachlicher Sicht ist anzumerken, dass es im Interesse der Kinder nicht nachvollziehbar ist, dass die Zeit des begleiteten Umganges in polnischer Sprache erfolgen soll. Für die Kinder kann die Förderung in der deutschen Sprache nur vorteilhaft sein, da diese in diesem Land aufwachsen(..)“. Im weiteren Teil des Schreibens befindet sich eine Drohung in dem steht, dass „wenn der Vater weiterhin bei seiner derzeit erklärten Meinung bleibt, wird sich dieses Ziel (der Umgang mit meinen Kindern) nur schwerlich erreichen lassen“ (trotz der polnisch-deutschen Begleitung, die jederzeit, vom „iaf e.V.“ zur Verfügung stand!). Also: entweder verzichtet der Vater auf die bilinguale Erziehung seiner Kinder und die ihnen anvertraute Kommunikationsform oder…keine Treffen der Kinder mit ihrem Vater. Leichterhand wies Frau Brill auch das Angebot einer polnisch-deutschen Begleitung, die vom „iaf e.V.“ zur Verfügung gestellt wurde, ohne Angabe der Gründe zurück. Den Verband habe ich um Hilfe gebeten, da - laut Schröder im November 2003 - das Jugendamt keine polnischsprachige Kraft kannte… Sie war also da, aber…das Angebot wurde jetzt einfach abgewiesen. Wieso eigentlich? In dem Brief vom 29.01.04 gibt es auch einige wichtige Verdrehungen und  Lügen, z.B.:
  12. a) Es wird dort behauptet, dass ich angeblich die bevorstehende Treffen mit meinen Kindern absagen wollte, während die Wahrheit so war, dass der Frau Brill unterstehender Mitarbeiter des Jugendamtes Martin Schröder die Termine „aussetzte“, da ich nicht mit der völligen Ausgrenzung uns anvertrauter polnischer Sprache während unserer Treffen einverstanden gewesen war. Man kann dies aus der Aufzeichnung des Gesprächs wahrnehmen.

    b) Frau Brill behauptet auch, dass in der „Vereinbarung” vom 28.10.2003 ist nicht erwähnt, dass die „begleiteten Umgänge“ dürften in der polnischen Sprache statt finden. Ich betone hier, dass dort auch nicht erwähnt ist, dass sie ausschließlich auf deutsch statt finden sollten! Außerdem ist die Kommunikation in einer beliebigen Sprache nur und ausschließlich die Sache der betroffenen Familie, was auch diverse Menschenrechte und andere Gesetze garantieren! Irgendwelches dies bezügliche Eingreifen,  Einmischung  oder sogar Erpressung  sind unzulässig - insbesondere von staatlichen Behörden, die dem Wohl der Kinder dienen sollen!

  13. Am 01.03.2004 legte ich einen Widerspruch von der skandalösen, rechtswidrigen Anordnung des Jugendamtes ein, der von einer Stellungnahme der Organisation „Verband Binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.”, unterstützt worden ist. In der Stellungnahme bitten drei Psychologen das Jugendamt um die Korrektur der so krassen und diskriminierenden Entscheidungen. Das Jugendamt wird da auch gebeten seine Einstellung gegenüber der binationalen Familien und Kinder zu überdenken und zu korrigieren. In der Stellungnahme werden auch ausführlich wissenschaftliche Argumente angeführt, falsche Denkweise des Jugendamtes (Fr. Brill) sowie die Abträglichkeit des Verbotes einer Sprache seitens des Jugendamtes, die zur Identität der Kinder gehört, im Hinblick auf die Entwicklung und das Wohl der Kinder.Wojciech Pomorski
  14. Mein Anwalt schickt am 28.04.2004 für das Jugendamt eine ausführliche Begründung unseres Widerspruches, bezüglich des Verbotes der Benutzung der polnischen Sprache während der begleiteten Umgänge mit meinen Kindern. Da präzisiert er die Verdrehungen und falsche Behauptungen des Jugendamtes, dass ich angeblich nur auf Polnisch mit meinen Kindern beabsichtigte zu sprechen. In Wirklichkeit war ich mit dem absoluten Ausschluss der polnischen Sprache nicht einverstanden. Ich willigte nicht ein ausschließlich in der deutschen Sprache mit meinen Kindern zu kommunizieren (das sagte ich auch Frau Wraage und Herrn Schröder während unserer Gespräche am: 18.11.2003 und am 21.11.2003, während dessen ich selbst vorgeschlagen hatte die Gespräche in beiden Sprachen zu führen).
  15. Hier folgte die Periode absoluter Untätigkeit des Jugendamtes (seit 29.01.2004 - das Schreiben von Frau Brill, wo sie nicht „gestatte“  Polnisch mit meinen Kindern zu sprechen),also bis zum Erhalt des Briefes von Herrn Matthias Zabel (am 02.09.2004) in dem er mich über die am 10.09.2004 statt zu findende Sitzung des Widerspruchsausschusses des Bezirksamtes Hamburg Bergedorf informiert. Sie sollte über meinen Widerspruch von der Entscheidung des Jugendamtes über das Verbot der polnischen Sprache im Umgang mit meinen Kindern beraten.
  16. Die zielgerichtete Ignoranz und zweckmäßige Untätigkeit des Jugendamtes berücksichtigend - in der unglaublichen, so krassen und offenen Diskriminierung Staatsbürger der BRD und der Republik Polens, sowie zielgerichteter Entwurzelung und Entfremdung deren Kinder in Deutschland - konzipierte ich am 23.07.2004 ein Schreiben an den Botschafter der Republik Polen in Berlin. In dem Schreiben wandte ich mich um Hilfe in der Sache des vom Jugendamt Bergedorf erteilten skandalösen, alle Normen der internationalen und zivilisierten Welt verletzenden Verbotes der Nutzung der polnischen Sprache beim Umgang mit eigenen Kindern. Der Schriftsatz wurde gleichzeitig an vielen polnischen Massenmedien abgeschickt. Die Resonanz dessen in Form der Presseartikel gab es in der polnischen, deutschen, englischen und australischen Presse.
  17. Am 03.08.2004 sendete ich ein Schreiben an den Bundeskanzler Gerhard Schröder, in dem ich die rassistischen Praktiken beschrieb, die in den deutschen Behörden stattfinden. Leider keiner aus dem Kanzleramt war gütig eine Antwort auf mein Schreiben mir zu geben, trotz, das es per Einschreiben und per Fax abgeschickt wurde. Meine telefonische Nachfragen um Intervention und um Antwort in der offenen und krassen Diskriminierung eigener Bürger auf dem Gebiet der BRD seitens eigener Behörden und von den Steuergelder der Bürger der BRD mitfinanziert, blieben wirkungslos und ohne Antwort (meine Kinder und ich sind doch auch Staatsbürger der BRD!).
  18. Polnischer Generalkonsulat in Hamburg reagierte auf mein Schreiben auf dieser Weise, dass man schickte Briefe am 30.08.2004 an den Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Hamburg Bergedorf Herrn Dr. Christoph Krupp und am 01.10.2004 an Frau Bürgermeisterin Schnieber-Jastram (Behörde für Soziales und Familie in Hamburg). Der Generalkonsul der Republik Polen bittet in den Briefen um Erklärung anlässlich der Diskriminierung und Einschränkung der Benutzung der polnischen Sprache in den betroffenen staatlichen Behörden. Der Generalkonsul weißt auch auf den Deutsch-Polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 1991 hin, der den Bürgern beider Staaten die Möglichkeit der Nutzung der jeweiligen Muttersprachen garantiert („Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der BRD, die polnischer Abstammung sind, haben das Recht, sich privat und in der Öffentlichkeit ihrer Muttersprache frei zu bedienen“ und „die Vertragsparteien werden sich bemühen den Gebrauch der Muttersprache bei Behörden zu gewährleisten“ Art. 20 und 21 des o.g. Vertrages). Es wird dort auch darauf hingewiesen, dass die polnische wie auch die deutsche Sprache seit 01.05.2004 die offizielle Sprache der EU ist.
  19. Am 01.09.2004 schrieb ich den Generalkonsul der Republik Polen an mit der Bitte zu der Sitzung des Widerspruchsausschusses persönlich zu kommen. Ich hoffte, dass die Beamten und auch andere Mitglieder des Widerspruchsausschusses aufgrund der Anwesenheit der polnischen Diplomatie das diskriminierende und unglaublich offene Verbot der polnischen Sprache beim Umgang mit meinen eigenen Kindern aufheben werden.
  20. Am 10.09.2004 fand die Sitzung des Widerspruchsausschusses des Bezirksamtes Hamburg Bergedorf statt. Mit dem Schreiben vom 14.09.2004 (8 Seiten) wurde ich über die Entscheidung des Widerspruchsausschusses informiert. Man hat mich darüber informiert, dass das Verbot der polnischen Sprache, im Umgang mit meinen Kindern, weiter aufrechterhalten wird und dass die frühere diskriminierende Entscheidung von Martin Schröder und Frau Brill nicht revidiert wird (Während der  Sitzung waren Frau Konsul Pronobis, mein Anwalt, ich, Vertreter des Jugend- und Bezirksamtes, Herr M.Zabel und  zwei Beisitzer anwesend).
  21. Am 4.10.2004 konzipierte das Bezirksamt Hamburg Bergedorf (in Person Herrn Christoph Krupps) ein Antwortschreiben auf den Brief des Generalkonsuls vom 30.08.2004, in dem Krupp behauptet, dass „das Bezirksamt Bergedorf großen Wert auf die Integration der Zuwanderer legt und den praktischen und ideellen Wert der frühen Zweisprachigkeit sieht, aber im vorliegenden Einzelfall die Sachlage allerdings etwas differenziert sieht“. Weiter folgen Verleumdungen, die mich betreffen und die keinen Zusammenhang mit dem Verbot der polnischen Sprache beim „begleiteten Umgängen“ mit meinen Töchtern haben, zu deren Installierung das Jugend- und Bezirksamt gerichtlich verpflichtet war. Weiter behauptet Krupp, dass ich „fließend und akzentfrei deutsch spreche“(als ob es irgendwelche Bedeutung hätte!) und deswegen „kann vom Jugendamt nicht verlangt werden, den begleiteten Umgang in polnischer Sprache durchzuführen“. Dann behauptet er, dass „außerhalb des begleiteten Umgangs kann sich Herr Pomorski jederzeit mit seinen Töchtern auf polnisch verständigen“. Folglich bedauert Krupp „Dass Herr Pomorski die Frage des Begleiteten Umgangs auf polnisch zu einer Prinzipienfrage erhebt, die dazu führt, dass er seit nunmehr weiteren 11 Monaten seine Töchter nicht gesehen hat, ist traurig.“Dann schreibt Krupp viel darüber wie wichtig es ist, „dass die Beziehung zum Vater auch gelebt wird“und dass „die Beziehung zur polnischen Verwandtschaft der Kinder sollte gefördert werden“ und schlussendlich schreibt, dass „Dies kann aber nur geschehen, wenn Herr Pomorski den ersten Schritt macht und das Angebot des begleiteten Umgangs nunmehr annimmt“(also mit vollständigem Ausschluss und Verbot der polnischen Sprache!). Am Ende wagt Krupp sogar den Generalkonsul der Republik Polen noch so einen Satz zu schreiben: „Deshalb wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie entsprechend auf Herrn Pomorski einwirken könnten und ihn dazu bewegen könnten, möglichst bald den Kontakt mit seinen Töchtern wieder aufzunehmen.“. Kein Kommentar dazu…!!
  22. Am 12.10.2004 wurde das Antwortschreiben der Behörde für Soziales und Familie auf den Brief des Generalkonsuls der Republik Polen vom 01.10.2004 konzipiert. In dem Antwortschreiben belehrt man das Generalkonsulat (als ob es darüber keine Ahnung gehabt hätte und es etwas zur Sache hätte) bezüglich der begleiteten Umgänge, erklärt man wo und wann man sie ausübt und was ein begleiteter Umgang überhaupt ist. Weiter konstatiert die Vertreterin von Frau Bürgermeisterin Schnieber-Jastram (Frau Elke Prauß), dass „die Entscheidung des Jugend- und Bezirksamtes ist  weder als Diskriminierung des Vaters noch als Diskriminierung seiner Muttersprache zu verstehen“ (Über meine Kinder, die auch polnische Staatsangehöriger sind, deren Bilingualität usw. kein einziges Wort!). Weiter folgen Ausführungen bezüglich dessen, wie wichtig es ist, dass während der begleiteten Umgänge alle beteiligten die gleiche Sprache sprechen und dass das Wohl des Kindes hier wichtiger sein müsste als alles andere (Kein einziges Wort über die Möglichkeit der Begleitung durch eine Person, die beider Sprachen mächtig ist!). Weiter behauptet sie, „dass die hamburgischen Bezirksämter Durchführungsaufgaben - wie z.B. die Gewährleistung eines betreuten Umgangs – in eigener Verantwortung wahrnehmen“(also sie dürfen selbständig und ohne jeglicher Kontrolle tun was sie wollen - auch das Recht des eigenen Landes offen missachten - und unterstehen keiner Kontrolle und Niemanden!). Am Ende rät Frau Prauß die Antwort des Bezirksamtes - falls sie nicht zwischenzeitlich gekommen sei - abzuwarten… Also auch von oberster Stelle wird vom Kern des Problems der offenen Diskriminierung abgelenkt und es wird nichts Konstruktives unternommen. Im Gegenteil, das widerrechtliche, diskriminierende und im Widerspruch mit dem eindeutigen Wohl des Kindes stehendes Verbot, der zur Identität der Kinder gehörenden polnischen Sprache wird weiterhin nicht aufgehoben… Beschämend für Hamburg und die BRD…
  23. Nach den oben erwähnten beschämenden und abfertigenden Antwortschreiben des Bezirksamtes Bergedorf und der Behörde für Soziales und Familie in Hamburg an das Generalkonsulat der Republik Polen in Hamburg, das Jugend- und Bezirksamt Hamburg Bergedorf spielte weiterhin „das Spiel auf Zeit“ und weiter unterstützte widerrechtlich meine Ehefrau - selbst das Recht brechend und strafbare Beihilfe zum Kindesentzug leistend -  beim Bruch meines Sorgerechts und meines Rechts auf Familienleben… Das Ergebnis dieser „Bemühungen“ der Behörde bei der Sanktionierung des Unrechts war das spurlose „Verschwinden“ meiner Kinder und meiner Ehefrau Anfang November 2004… 23 - Am 18.10.2004 verklagte ich beim Verwaltungsgericht Hamburg das Bezirksamt Bergedorf und insbesondere das widerrechtliche Verbot der polnischen Sprache beim Umgang mit meinen Kindern und die Ablehnung der Durchführung der begleiteten Umgänge in würdigen Umständen - auch mit Hilfe des gemeinnütziges Verbandes „iaf e.V.“ unter der Aufsicht, der von dem Verband, angebotenen polnisch- und deutschsprachigen Begleiterin und mit Zulassung der polnischen Sprache.
  24. Am 20.10.2004 informiert mich das Verwaltungsgericht in Hamburg, dass die Klage eingegangen ist und sie unter der Geschäftsnummer 13 K 5078/04 geführt wird.
  25. Das Bezirksamt Hamburg Bergedorf bittet (aufgrund meiner Klage vom 18.10.2004 gegen dem Jugend- und Bezirksamt) am 29.10.2004 das Gericht um Klageabweisung. Ferner wird es vom Bezirksamt Hamburg nach einem Jahr (!) behauptet, dass das Amt „weist darauf hin, dass sie (die Beklagte Stadt Hamburg) sich gegenwärtig eingehend bemüht, in ihrem Hause eine polnischsprachige Mitarbeiterin zu finden, die den begleiteten Umgang durchführen könnte“ (Erwähnenswert ist hier die Tatsache, dass solche Personen seit Jahren im und für das Jugendamt arbeiten und zusätzlich schon seit einem Jahr bot der Verband „iaf e.V.“ solch eine Person an, was seit einem Jahr das Jugendamt und das Bezirksamt - inklusive des Widerspruchausschusses - nicht interessierte).
  26. Anfang November 2004 führte ich ein Vorgespräch mit Frau Florek, die beider Sprachen mächtig ist, die im und für das Jugendamt seit Jahren arbeitet und an die und ihre Existenz sich keiner im Jugendamt im Laufe eines Jahres nicht erinnern wollte… Während des Vorgesprächs besprechen wir die Einzelheiten des künftigen Treffens mit meinen Töchtern. Dort erfahre ich auch, dass es noch zu keinem Vorgespräch mit meiner Ehefrau gekommen ist.
  27. Trotz ständiger Anfragen und Anrufe meines Anwalts und von mir bezüglich des Termins des begleiteten Umganges, werden keine Termine genannt. Man versucht uns damit zufrieden zu stellen und abzuspeisen, dass es noch zu keinem Vorgespräch mit meiner Ehefrau gekommen ist, da das Jugendamt sie telefonisch - angeblich - nicht erreichen kann. Wieder vergingen Wochen der Täuschung, des Irreführens, des Wartens, Gutgläubigkeit und vergeblichen, naiven Glaubens an guten Willen und Unparteilichkeit des Jugendamtes…
  28. Am 9.11.2004 schreibt mein Anwalt (als Antwort auf die Klageabweisung des Bezirksamtes vom 29.10.2004), dass „…der Kläger ausdrücklich begrüßt, dass sich die Beklagte nach ihren Angaben zumindest gegenwärtig eingehend bemüht, in ihrem Hause eine polnischsprachige Mitarbeiterin zu finden, die den begleiteten Umgang durchführen könnte“. Er schreibt allerdings auch, dass „Der Kläger weist allerdings darauf hin, dass er, seiner Auffassung nach, bereits seit einem Jahr Anspruch auf derartige Bemühungen hat, ganz abgesehen davon, dass es ihm nach wie vor unverständlich ist, dass die Beklagte offensichtlich nach wie vor nicht bereit ist, den ihr seit nunmehr fast einem Jahr vorliegendem Vorschlag, den betreuten Umgang über den Verein „iaf e.V.“ organisieren zu lassen, nachzukommen.“.
  29. Am 24.11.2004 schickt mein Anwalt per Fax und per Post einen Brief an Herrn Schröder (Jugendamt Bergedorf) in dem er schreibt, dass „Mein Mandant Wojciech Pomorski hat sich aufgrund Ihres Schreibens vom 26.10.04 mit Frau Florek vom Kinder-Jugendhaus St. Elizabeth telefonisch in Verbindung gesetzt und war zwischenzeitlich auch bei einem Vorgespräch bei ihr. Leider ist ein Termin für die Wahrnehmung des betreuten Umgangs bisher nicht zustande gekommen, weil die Kindesmutter bisher telefonisch nicht zu erreichen gewesen sein soll und ein Anschreiben bisher ohne Erfolg geblieben sein soll. Ich gehe davon aus, dass auch Ihnen im Interesse der Kinder daran gelegen ist, dass das Umgangsrecht nunmehr endlich wirklich zügig zu Stande kommt.“. Weiter bittet mein Anwalt alle Möglichkeiten an, die das Jugendamt zur Verfügung hat zu nutzen, um mit meiner Ehefrau bzw. mit meinen Kindern in Kontakt zu treten, zwecks bald möglicher Durchführung des begleiteten Umganges. Folglich bittet er Schröder alle Probleme unverzüglich telefonisch mitzuteilen, damit er dann auch die erforderlichen gerichtlichen Zwangsmittel erwirken kann.
  30. Am 29.11.2004 als es noch keine einzige konstruktive Reaktion des Jugendamtes (wo ich auch an dem Tag gewesen bin, wo Martin Schröder mich weiter leichtfertig abzuspeisen versuchte und einfach nichts tat, um die - durch ihn über ein Jahr mir verwehrte Treffen mit meinen Kindern zu ermöglichen) gab, ging ich direkt zur Polizei. Schröder unternahm weiter nichts. Es blieb dann nur noch die Polizei. Die Polizei stellte dann fest, dass die Wohnung wo meine Ehefrau und Kinder schon längere Zeit lebten leer und unbewohnt steht und dass meine Ehefrau die Kinder nach Wien verbrachte wo sie auch wohnt. Leider hat weder meine Ehefrau oder das Jugendamt mich darüber nicht informiert, trotz dem, dass ich das Recht zu regulären Kontakten mit meinen Kindern habe wie auch das Sorgerecht besitze… Logische Schlussfolgerungen und Tatsachen über die raffinierte und schädliche Vorgehensweise des Jugendamtes: als die Klage gegen das Bezirksamt beim Gericht ankam, „bemüht sich das Jugendamt eine polnischsprachige Mitarbeiterin zu finden und „plötzlich“ wird sie „gefunden“ trotz, dass das Jugendamt mehrere seit Jahren beschäftigte und zur Verfügung hatte. Gleichzeitig „verschwindet“ für das Jugendamt „spurlos“ meine Ehefrau mit meinen Kindern, die auch in Bergedorf zur Schule bzw. zum Kindergarten gingen. Es hätte ein Telefonat an die Schulleitung gereicht um es zu wissen. Leider war das Jugendamt daran nicht ernsthaft interessiert es zu überprüfen, oder…hat einfach Hilfe zum Kindesentzug geleistet. Die „Vorgehensweise“ des Jugend- und Bezirksamtes veranschaulicht zu deutlich das Schema perfider und rechtswidriger Vorgehensweise des Jugendamtes, das um jeden Preis die emotionale Bindung der Kinder (aus den binationalen Ehen) zu dem nichtdeutschen Elternteil zu zerstören versucht. Solche weit angelegte Nichtrespektierung meines Sorgerecht, gerichtlicher Urteile und Missachtung des Wohls der Kinder in einem staatlichen Amt grenzt an Spott! Es wirft sich folgende Frage auf: Gehört die Versagung des Kontaktes mit dem eigenen Vater (unter einem diskriminierenden Vorwand des Verbotes der Sprache, die zur Identität der Kinder mitgehört) zum Wohl des Kindes? Gehört dazu die vorgenommene Entwurzelung der Kinder aus der Hälfte ihrer Identität? Dazu noch über so langen Zeitraum und so unnachgiebig wie willkürlich verteidigt aus „fachlich-pädagogischer Sicht“ wie es in einem Schreiben des Jugendamtes steht. Dürfen solche faschistoiden und rassistischen Praktiken straflos weiterhin toleriert werden in einem Land das zur Europäischen Union gehört und das sich zu demokratischen und toleranten Ländern der Welt rechnen will? Dürfen überhaupt solche rassistischen Praktiken von den Steuergeldern der Bürger dieses Landes mitfinanziert werden?
  31. Am 29.11.2004 hat mein Anwalt an den Bezirksamtsleiter Krupp ein Schreiben angefertigt in dem Krupp gebeten wird zu seinem Schreiben an den Generalkonsul der Republik Polen Stellung zu nehmen und die darin enthaltenen Verleumdungen, Beleidigungen, Verletzungen der Datenschutzbestimmungen und Behauptungen der Unwahrheit  (wo ich ohne Gründ im negativen Licht dargestellt werde) zurück zu ziehen und sich dafür zu entschuldigen. Leider bis zum heutigen Tage hat Krupp es nicht für angebracht gehalten selbst auf das Schreiben zu antworten…
  32. Am 10.12.2004 schickte das Bezirksamt Hamburg Bergedorf an das Verwaltungsgericht eine wiederholte Bitte um Klageabweisung meiner Klage wegen Diskriminierung und Verweigerung der begleiteten Umgänge mit meinen Töchtern, da - wie es dort behauptet wird - angeblich „soll es an einer Zuständigkeit der Beklagten, fehlen, die gewünschte Maßnahme umzusetzen, da die mit mir in Trennung lebende Ehefrau die BRD verlassen hat und nach Österreich verzogen ist“. Hier sticht ins Auge und wundert das Fehlen der Zuständigkeit, während einige Monate später (Juli und August 2005) plötzlich - trotz des angeblichen Fehlens der Zuständigkeit - das Jugendamt Niendorf (Bruno Mohr) eine richtige Arbeitsüberhäufung erlebte, in dem er einige Schmähschriften (über mich) zum Familiengericht Bergedorf und zum Jugendamt Wien verfasste und schickte. Die Arbeitsüberhäufung hatte aber zum Ziel mich zu diskreditieren und die bevorstehenden Kontakte (die das Familiengericht Bergedorf – im Hinblick auf akute Gefährdung des Kindeswohls - im Urteil vom 12.05.2005 anordnete!) mit meinen Kindern (schon ohne Begleitung) zu torpedieren. Verwunderlicherweise, als das Familiengericht den Kindern und mir am 12.05.2005 zwei begleitete Umgänge  mit den Kindern einräumte (zu den es gekommen war), und dann sollte es noch zu der Ausführung der unbegleiteten Aufenthalts (ein Wochenende im Juni 2005 und zwei Wochen Aufenthalt der Kinder bei mir zu Hause während der Österreichischen Sommerferien) bei mir zu Hause kommen, war das Jugendamt plötzlich ungewöhnlich übereifrig, so dass es weiterhin offen mit meiner Ehefrau und dem Jugendamt in Wien zusammenarbeitete mit dem Ziel die bevorstehende Treffen zu torpedieren und weitere Beihilfe zum Kindesentzug zu leisten… Das Jugendamt (weder Herr M. Schröder oder Bruno Mohr)interessierte gar nicht das ausdrücklich positive Gutachten der begleiteten Diplom Pädagogin Frau Margarethe Dawid, die insgesamt mehr als sieben Stunden uns begleitete. Das Jugendamt interessierte auch gar nicht die Eilbedürftigkeit der Vollstreckung des gerichtlichen Urteils vom 12.05.2005 und auch nicht das Wohl der Kinder. Das Jugendamt (Bruno Mohr aus dem Jugendamt Niendorf) interessierte viel mehr die Torpedierung des gemeinsamen Aufenthalts mit meinen Kindern und alle möglichen Mittel, die diesem Zweck dienten - waren recht willkommen. Auch die – hinlänglich bekannte - Wiederholung der Meinung der Kindesmutter, dass ich die Kinder entführen möchte… Man muss die zwei Berichte (vom 20 und 21.07.2005) von Bruno Mohr gelesen haben um zu sehen wie destruktiv er zu meinen Ungunsten und zu den Ungunsten des Wohles der Kinder wirkte und in welch negativem Licht er mich dort den österreichischen Behörden und dem Gericht versucht zu zeigen… Das Ziel wurde erreicht, die Zeit verging und die Kinder haben ihren (polnischen) Vater weder am Wochenende im Juni oder während der österreichischen Sommerferien gesehen! Ich frage: Warum reagierte das Jugendamt nicht genau so übereifrig während all der Zeit um uns die Kontakte zu ermöglichen und das Wohl der Kinder zu schützen? Warum als meine Ehefrau angeblich (für das Jugendamt) „verschwunden“ war und später als man ihre Adresse in Österreich kannte (nachdem sie die deutsche Polizei ausfindig machte), könnte das Jugendamt nicht mit den österreichischen Behörden genau so übereifrig kooperieren, um mein Sorgerecht zu respektieren und die begleiteten Umgängen - an die ich immer Anspruch hatte - zu installieren?? Ist solche destruktive Vorgehensweise des staatlichen Amtes normal??
  33. Am 14.01.2005 wurden die Ermittlungen in der Sache meiner verschwundenen Kinder eingestellt. Meine Kinder wurden zusammen mit meiner Ehefrau in Österreich von der deutschen Polizei gefunden. Ich erhielt die Akteneinsicht und die neue Adresse meiner entführten Kinder und meiner Ehefrau. Das Jugendamt hat weiterhin kein Interesse  daran gezeigt für das „Wohl der Kinder“. Mit dem Argument hat doch das Jugendamt das Polnischverbot im Umgang mit meinen eigenen Kindern auch rechtfertigt und mir wirksam den Zugang zu ihnen seit 9.7.2003 verunmöglicht! Auf keiner einzigen Weise versuchte das Jugendamt die österreichischen Behörden  dazu zu bringen, dass die Kinder sich schnell wie möglich mit ihrem polnischen Vater treffen könnten. Das Jugendamt hat gar nichts in dieser Richtung unternommen. Im Endeffekt hat das Jugendamt zu der weiteren Entfremdung und zum kompletten Verlernen der polnischen Sprache durch die Kinder beigetragen!
  34. Am 12.05.2005 fand die Scheidungsverhandlung beim Familiengericht Hamburg Bergedorf statt. Meine Ehefrau sah ich zum ersten Mal seit Dezember 2003. Sie kam zu der Verhandlung aus Österreich. Kurz vor dem Anfang hat der Richter erfahren, dass meine Kinder seit fast zwei Jahren - unter dem Vorwand des Polnischverbotes - mich nicht sehen durften. Da er das Wohl der Kinder als akut gefährdet einstufte, hat er auch sofort den Umgang zu der Scheidung hinzugefügt. Er ordnete zwei begleitete Umgänge mit einer Diplompädagogin, die Polnisch spricht und die er selbst ausgesucht hatte. Weiterhin hat der Richter verordnet, dass meine Kinder und ich zusammen im Juni 2005 ein Wochenende in Hamburg bei mir und - falls der begleitete Umgang positiv verliefe - verbringen dürfen. Überdies hat er angeordnet, dass meine Kinder zwei Wochen während der österreichischen Sommerferien 2005 bei mir sein dürfen. Allerdings das Jugendamt Bergedorf wollte wieder nur auch das zu torpedieren und wie es nur möglich war zu erschweren, damit es zu den Umgängen - wo ein rassistischer Polnischverbot keine Rolle mehr spielte - nicht kommt (siehe das Schreiben meines Anwalts vom 31.05.2005 an das Familiengericht). Im Angesicht dessen sorgte der Richter selbst, um die Organisierung und Durchführung (am 27 und 28.05.2005) der „begleiteten Umgänge“ mit der problemlosen Zulassung der polnischen Sprache durch eine ihn und dem Jugendamt bekannte Diplompädagogin Fr. Margarethe Dawid, die mit dem Jugend- und Bezirksamt Bergedorf eng kooperierte „Kinder & Familienhilfe- Zentrum Lohbrügge“, Lohbrügger Landstr. 104, 21031 Hamburg. arbeitete. 35 - Am 27 und 28.05.2005 fanden die begleiteten Umgänge mit meinen Töchterchen statt. Bei den Umgängen (das Jugendamt wollte dabei wieder nicht behilflich sein!) hatten wir - ausschließlich dank dem Engagement und der Konsequenz des Familienrichters - einzig theoretische Möglichkeit der Unterhaltung in der polnischen Sprache (nach 23 Monaten der Zusammenarbeit des Jugendamtes beim Torpedieren der Kontakte mit meinen Töchterchen!). Nur die theoretische Möglichkeit, da meine Kinder Justyna und Iwona-Polonia leider - wie Frau Dawid und ich mit großem Schmerz feststellen mussten - kein Polnisch mehr sprachen und die Sprache völlig verlernten. Wir haben auch feststellen müssen, dass meine Töchter sogar Angst hatten Polnisch zu sprechen. Ich muss hier auch erwähnen, dass es ein sehr schmerzliches Erlebnis für mich gewesen war.
  35. Im Schreiben vom 31.05.2005 informiert mein ehemaliger Anwalt Ralph-Dieter Bril das Verwaltungsgericht Hamburg, dass  am 27 und am 28.05.2005 zwei „begleitete Umgänge“ in Begleitung von Diplompädagogin Frau Margarethe Dawid statt gefunden hatten, nachdem das Jugendamt Bergedorf (u.a. in Person von Martin Schröder) sich erneut nicht in der Lage sah eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen. Weiter behauptet mein Ex-Anwalt (ohne sich mit mir zu konsultieren), dass die Sache sich damit „erledigt“ hat. Es handelt sich hier um die Klage gegen das Jugendamt, wegen des Verbots der polnischen Sprache und Absage des Jugendamtes die begleitete Umgänge über den Verein „iaf e.V.“ zu installieren der, problemlos die Möglichkeit der Durchführung der begleiteten Umgänge in der polnischen Sprache zur Verfügung stellte. Nach dem Vorfall der illoyalen Zusammenarbeit mit meinem Anwalt entzog ich ihm das Mandat und wechselte den Anwalt.
  36. Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 21.06.2005 wurde die Klage gegen die Stadt Hamburg eingestellt. In der Begründung erwähnte jedoch das Gericht, dass es nicht so eindeutig ist, dass die Sache sich „erledigt“ hat und dass: „…das Gericht sieht durchaus einen Anspruch der Kinder und/oder des Vaters auf Unterstützung der Durchführung des Umgangs in polnischer Sprache, um die den Kindern vertraute Kommunikationsform beizubehalten und ihr bilinguales Aufwachsen zu unterstützen, was durchaus in ihrem Wohl liegt. Die Begründung für die Ablehnung der Unterstützung seitens des Jugendamtes ist wohl kaum haltbar.“.
  37. Am 27.06.2005 legte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen alle fünf in die Beihilfe zum Kindesentzug eingemischten Personen ein, die im Jugend- und Bezirksamt Bergedorf arbeiten. Es sind: Martin Schröder, Frau Brill (Abteilungsleiterin von Schröder), Matthias Zabel (Rechtsamt des Bezirksamtes), Pia Wolters (Sozialdezernentin des Bezirksamtes Bergedorf) und Christoph Krupp (Bezirksamtsleiter). All die Personen sind (seit Anfang November 2003) direkt in die bewusste Beihilfe zum Kindesentzug eingemischt. Sie verunmöglichten mir die gesetzesmäßige Durchführung der den Kindern und mir zustehenden begleiteten Umgänge, missachten mein Sorgerecht, mein (und der Kinder) Recht auf Familienleben und verschulden, dass meine Kinder die polnische Sprache, die auch zu der Identität gehört (ebenso wie die deutsche Sprache) völlig verlernten. Sie leisteten auch aktive Hilfe zur Entführung meiner Kinder nach Österreich. Solche Hilfe ist strafbar.
  38. Am 05.07.2005 hat mein Anwalt Herr Rudolf von Bracken ein Schreiben an den Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Bergedorf Christoph Krupp konzipiert in dem er eine schriftliche Entschuldigung wie auch um einen Schadensersatz in der mindestens angemessener Höhe von 15.000 Euro für die nicht wieder gut zu machende moralische und psychische Schäden fordert.Pomorski Wojciech
  39. Einige Tage später kam vom Bezirksamt Bergedorf die Absage der Entschuldigung und des Schadenersatzes. Das Schreiben unterschrieb Matthias Zabel.
  40. Am 18.07.2005 schrieb mich Herr Bruno Mohr vom Jugendamt Hamburg Niendorf an (der mir ab Juli 2003 bis Ende Oktober 2003 die Kontakte mit meinen Kindern verweigerte und der untersteht dem Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel im Teil Hamburgs wo ich wohne). In dem Schreiben bittet er mich, dass ich mich mit ihn in Kontakt setze zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins. Er behauptet in dem Schriftsatz, dass das Amt für Jugend und Familie Wien das Jugendamt Niendorf aufgefordert habe zu dem Antrag meiner Ex-Ehefrau auf Übertragung der alleiniger Obsorge“ und Festlegung des Besuchsrechtes in Amtshilfe meine Stellungnahme einzuholen. Er schreibt auch, dass „es soll einen Beschluss des Amtsgerichts Bergedorf zu der Umgangsregelung geben“. (Ganz so als den Beschluss noch nicht gehabt hätte!)
  41. Am 18 .07.2005 schickte Herr Jürgen Warmke-Rose aus dem „Amt für Bezirke und Verwaltungsreform“ seine Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde und die darin erhobene Vorwurfe gegen Bezirksamtsleiter Christoph Krupp. Dort sieht man natürlich kein einziges Dienstvergehen seitens Christoph Krupp! Als Herr Krupp tat richtig, in dem er die rassistische Anordnung, die die polnische Sprache verbietet, nicht zurückzog. Es war, dem zufolge, auch richtig, dass man widerrechtlich und wirksam mein Sorgerecht und mein (und der Kinder) Recht auf begleitete Umgänge verunmöglichte wie auch Kinder vom Vater entfremdete.
  42. Am 20.07.2005 erhielt ich den Brief vom 18.07.2005 (siehe punkt 41) von Herrn Bruno Mohr (Jugendamt Niendorf). Da ich schon aus der früheren Erfahrung mit Mohr seine Falschheit und Gemeinheit kannte, bat ich meinen Anwalt um telefonische Erledigung der Angelegenheit mit dem Beamten. Ich wollte mich nicht wieder dem Kontakt mit dem Mann aussetzen, der mich wie einen Angeklagten und „Schuldigen“ behandelte und der von 09.07.2003 zum 28.10.2003 alle Versuche mit meinen Kindern in Kontakt zu treten torpediert hat. Mein Anwalt sprach mit Mohr telefonisch, faxte den Beschluss zu, aber Bruno Mohr beharrte unbedingt darauf, dass ich persönlich zu ihn kommen muss. Als mein Anwalt sagte, dass ich doch ruhig zu Mohr fahren kann, bin ich leider auch hingefahren. Während des Gesprächs behandelte mich Mohr - wie es schon früher der Fall gewesen ist - wie während eines Verhörs bei der Polizei. Er versuchte den Standpunkt zu vertreten, dass ich meine Kinder so lange nicht gesehen habe, da ich auf die Möglichkeit der Führung der Gespräche in der polnischen Sprache beharrte. Auf meine Bemerkung, dass es nicht der Gegenstand dieses Gesprächs sei und dass keiner das Recht hat irgendjemanden die Gespräche, in der Sprache in der es diejenigen miteinander immer gesprochen hatten, zu verbieten. Ich sagte auch, dass das Gericht auch entschieden hat und ein anderes Gericht es auch noch entscheiden wird sowie, dass die Sache auch in der Menschenrechten wie auch in dem Deutsch-Polnischen Vertrag geregelt ist. Dann stellte Mohr fest, dass „der Deutsch-Polnischer Vertrag ihn den Scheißdreck kümmert. Ich antwortete darauf, dass das kein Wunder ist, dass wenn die deutschen Ämter bi- und multinationale Verträge und Gesetze „den Scheißdreck kümmern“, dass man dann Menschen, so wie meine Kinder und mich, diskriminiert und verbietet in der eigenen Sprache miteinander zu sprechen. Daraufhin sprang Mohr nur noch wie elektrisiert vom seinem Stuhl auf und schmiss mich mit den Worten „Raus hier!“ aus seinem Büro. Auf so eine höfliche Bitte bin ich auch gegangen, wobei ich noch bemerkte, dass ich da auch gar nicht kommen wollte, nur da er darauf bei meinem Anwalt so drängte, dann bin ich auch - entsprechend dem Wunsch - hier erschienen. Eine detaillierte Beschreibung des Gesprächs mit Mohr befindet sich in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn und seiner - für die Bürger - schädlichen und tadelnswerten Arbeit vom 12.12.2005.
  43. Am nächsten Tag, (21.07.2005) gab ich eine mündliche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mohr - im Zusammenhang mit seinem skandalösen Benehmen mir gegenüber - beim Jugendamt Hamburg Niendorf ab. Ich muss hier erwähnen, dass ich bis heute den schriftlichen Inhalt meiner mündlichen Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erhalten habe.
  44. Bruno Mohr formuliert am 20 und am 21.07.2005 zwei Schriftsätze (Anfrage vom 20.07.2005 und Amtshilfeersuchen und Bericht vom 21.07.2005) und vielmehr zwei skandalöse und objektivitätsferne Schmähschriften, wo ich auf einer unzulässigen Weise angeschwärzt und ausschließlich im negativen Licht - wie ein Monster - versucht darzustellen. Sie wurden dann auch sofort ans Familiengericht Hamburg Bergedorf und an das Jugendamt Wien abgesendet. Mohr ermuntert in den Schriften das Jugendamt in Österreich (Wien) zur Nichtrespektierung des Umgangsbeschlusses des Familiengerichts Hamburg Bergedorf vom 12.05.2005. Die o.g. Schriften des Mohrs brodeln geradezu von seinem Hass gegenüber meiner Person. In ihnen schimmert all zu eindeutig sein Wille mich - gegenüber des Familiengerichts Hamburg Bergedorf und gegenüber dem österreichischen Jugendamt - total im negativen Licht zu zeigen, mir zu schaden und mich diskreditieren zu wollen. Sie sind voll perfider und grässlicher Verleumdungen, Lügen und Verdrehungen vielerlei Tatsachen sowie Anspielungen, die bezwecken sollen die Erschwerung, Verunmöglichung der Respektierung und Vollziehung des günstigen für meine Kinder und mich Gerichtsbeschlusses vom 12.05.2005, in der Sache des - nicht mehr bewachten - Umgangs zwischen meinen Töchtern und mir, sowie unseres gemeinsames Aufenthalts in Hamburg. Das volle Ausmaß des in dem Brief enthaltenes „Giftes“ von Mohr wird erst nach dessen Lektüre bewusst. Hier nur wenige Bemerkungen. Mohr schreibt dort u.a. darüber, dass ich - angeblich - in einem Artikel einen seiner Kollegen aus Jugendamt Hamburg Bergedorf als „Nazi” beschimpft hätte. Dabei wird von Mohr unberücksichtigt und ganz ausgeblendet, dass ich keinen einzigen Artikel verfasste, geschweige denn veröffentlicht habe, sondern sie das Werk verschiedener Journalisten waren. Abgesehen davon wurde dort keiner seiner Arbeitskollegen vom Jugendamt Bergedorf als Nazi dargestellt oder beschimpft. In seinen Schmähschriften scheint auch die Tatsache sehr wichtig für Mohr zu sein, dass ich gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Bergedorf einige Dienstaufsichtsbeschwerden (wie auch eine gegen ihn selbst) richtete. Das ist für Bruno Mohr so kostbar, dass es sogar in seinen o.g. „Berichten“ kein Platz ist um das was am wichtigsten ist zu erwähnen. Kein Wort darüber, wie positiv oder negativ die begleitete Kontakte mit meinen Töchterchen am 27 und am 28.05.2005 verliefen!  Darüber verliert Mohr kein Wort! Kein Wunder, da der Frau, die unsere Kontakte begleitete wurde es von Sozialdezernentin des Bezirksamtes Bergedorf Frau Pia Wolters verboten es schriftlich zu verfassen! Warum? Es wären eben sehr positive Berichte gewesen, wie schon Frau Margarethe Dawid dem Richter des Familiengerichts Bergedorf Dr. Endellein mitteilte. Das passte der zusammenarbeitenden Komplizenschaft der beiden Jugendämter nicht ins Konzept. Ich dürfte eben nur negativ gezeigt werden. Die Wahrheit lässt man nicht zu, wenn sie „von der gemeinsamen Linie“ abweicht… Das Gutachten der Diplompädagogin wäre das wichtigste Beweis für die Wahrheit, da nur sie sah meine Kinder und mich zusammen und sie ist auch verpflichtet so ein Gutachten zu erstellen, aber…Frau Sozialdezernentin verbot es ganz einfach… In den „Berichten“ Mohrs gibt es auch kein Wort das mich irgendwie als einen normalen Vater oder einen normalen Menschen zeigen dürfte. Kein Wort über mein Abgeschlossenes pädagogisches Germanistik Studium (bin Deutschlehrer vom Beruf). Kein Wort über vielen anderen wichtigen Fakten… Als ich, nach über einen Monat, die Kopien dieser schon längst überall versendeten perfiden, beleidigenden und tendenziellen „Berichte“ (vielmehr Schmähschriften!) des Mohrs über Umwege (über Gerichte und meinen Anwalt) erhielt, war ich schockiert und gleichzeitig auch gezwungen eine, gegen Mohr und seine skandalöse Befangenheit, Unparteilichkeit, schädliche und destruktive Arbeitsweise, Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.12.2005 abzugeben.
  45. Am 28.07.2005 fertigte Frau Brigitte Samtleben eine Antwort auf meine mündliche (erste) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bruno Mohrs, in der sie konstatierte, dass Mohr „hat versucht Ihnen zu vermitteln, dass er den Kern des Problems“ (welches Problems?) „nicht auf der Sprachebene und nicht im deutsch-polnischen Abkommen sieht. Da sich der Gesprächsverlauf wenig konstruktiv entwickelte, hat Sie Herr Mohr gebeten zu gehen. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass er seine dienstlichen Pflichten verletzt haben könnte.“ Natürlich. Mohr darf seine „Klienten“ beleidigen, den Menschen schaden und…alles ist doch ok? Er wird dafür doch von den Steuergeldern vergütet… Die übliche Antwort auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Traurig.
  46. Am 03.08.2005 das Familiengericht fasst den Entschluss und setzt eine Bußgeldstrafe auf meine Ex-Ehefrau von 250 Euro dafür, dass sie - entgegen der Umgangsvereinbarung vom 12.05.2005 - sie torpedierte und mir nicht ermöglichte, mit meinen Kinder für ein Wochenende im Juni 2005 zusammen zu sein. Weitere 2000 Euro wurden angedroht im Falle der Ignorierung der weiteren Bestimmung der Umgangsvereinbarung, dass meine Kinder und ich in den österreichischen Sommerferien 2005 zwei Wochen zusammen in meiner Wohnung verbringen sollten. Leider hat es auch nicht geholfen…siehe nächste Punkten und besonders Punkt 52.
  47. Am 16.08.2005 versendet Bruno Mohr einen weiteren destruktiven Brief ans Familiengericht Hamburg Bergedorf. Er schreibt dort, dass eine der Jugendamtarbeiterinnen des Jugendamtes Wien sollte ihn mitgeteilt haben, dass angeblich meine Tochter Iwona-Polonia den Kontakt mit mir komplett ablehne, da ich sie – laut Mohr – wiederholt mit einem Gürtel geschlagen habe. Weiter schreibt Mohr noch Folgendes „Auch habe der Kindesvater nach Angaben der Mutter gedroht die Kinder nach polen zu entführen.“. wirklich bedauernswert ist, dass Mohr noch keine drastischeren Anspielungen ausdenken/absprechen könnte! Bei der Phantasie - und dem Hass auf mich - traue ich Bruno Mohr schon alles zu…
  48. Mein Anwalt gibt am 16.08.2005 beim Landesgericht eine Klage gegen Hamburg, vertreten durch Bezirksamtleiter Christoph Krupp und das Bezirksamt Hamburg Bergedorf, ab. Er fordert darin in meinen Namen 15 000 Euro Schadensersatz wie auch eine schriftliche Entschuldigung der Stadt Hamburg für die Diskriminierung der polnischen Sprache und die wirksame Verunmöglichung und Vereitelung des Umgangs mit meinen Kindern in einem Zeitraum von 23 Monaten, sowie für eine grobe Verletzung der Würde, der Menschenrechte, des Grundgesetzes der BRD, der Bi- und Multinationalen Verträgen und meines Sorgerechts, Rechts auf das Familienlebens und grobe Verletzung des Wohles der Kinder.
  49. Erst am 22.08.2005 wurde die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27.06.2005 gegen die vier übrigen Beamten des Jugend- und Bezirksamtes Hamburg Bergedorf konzipiert und abgeschickt. Natürlich hat man auch dort keine einzige - wie schon üblich - Amtspflichtverletzung durch keine der vier Personen entdecken können. Die Versagung des gerichtlich angeordneten begleiteten Umgangs zwischen meinen Kindern und mir durch einen so langen Zeitraum und die dadurch vorgenommene Entfremdung und Entwurzelung meiner Kinder aus ihrer Identität, das war „kein Anlass, gegen keine einzige der fünf Personen selbst nur geringste dienstaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Die rassistische Vorgehensweise und Handlung aller fünf kollektiv wirkenden Personen war also in Ordnung! Jugendamt - als eine staatliche Behörde - sollte insbesondere das deutsche und internationale Recht beachten, wie auch das grundlegendste Menschenrecht, geschweige denn den Deutsch-Polnischen Vertrag vom 1991!
  50. Am 30.08.2005 vergingen die österreichischen Sommerferien und somit werden wieder neue „vollendeten Tatsachen” (mit destruktiver Hilfe und Einstellung des Jugendamtes Hamburg Niendorf und Bergedorf) geschaffen. Zu den „Früchten“ gehört die Nichtzulassung und Torpedierung der Vollziehung und Erfüllung der Bestimmungen des gerichtlichen Urteils vom 12.05.2005, der meinen Kindern und mir ein gemeinsames Wochenende im Juni 2005 und gemeinsame 2 Wochen in Hamburg garantieren sollte… Beide gemeinsamen Aufenthalte sollten ohne Begleitung stattfinden, da der Richter von der begleiteten Person mündlich erfahren hat, wie ausgesprochen positiv die gemeinsamen Treffen zwischen mir und meinen Töchtern verlaufen sind. Die Zeit verging, es ist zu keinem einzigen Treffen mit meinen Kindern gekommen und Bruno Mohr vom Jugendamt Hamburg Niendorf…hat schon aufgehört fieberhaft phantasievolle Schmähschriften über mich zu schreiben. Mohr aufhörte Briefe an das Jugendamt in Wien, die zur nicht Beachtung der gerichtlichen Urteile des deutschen Familiengerichts ermutigen und Briefe, die mich diskreditieren und in einen sehr negativen Lichte als Vater und Mensch dem Familiengericht in Hamburg Bergedorf darstellen sollten zu schreiben und zu versenden… Briefe deren einziger Zweck darin bestand einen negativen Eindruck von meiner Person an das Gericht und das Jugendamt in Wien zu vermitteln und das Jugendamt Wien dazu zu ermuntern mein Sorgerecht, das Recht der Kinder ihren Vater zu sehen, den Gerichtsbeschluss (Umgangsvereinbarung vom 12.05.2005) und das Recht nun seitens des Jugendamtes Wien auch zu missachten.
  51. Am 08.09.2005 hob das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg den Zwangsgeldbeschluss des Familiengerichts Hamburg Bergedorf vom 03.08.2005 auf. In dem Beschluss wird ein Zwangsgeld auf meine Ehefrau in Höhe von 250 Euro festgesetzt und in Höhe von 2000 Euro angedroht im Falle einer Zuwiderhandlung, gegen die Bestimmung des Gerichts, dass meine Kinder mit mir zwei Wochen während der österreichischen Sommerferien 2005 verbringen sollten. Ja - nächstes Beispiel erschreckender Straflosigkeit der Machenschaften meiner Ex-Ehefrau sogar noch mit dem Segen der deutschen Justiz!
  52. Oliver Wilhelm, der Anwalt des verklagten Bezirksamtes Hamburg Bergedorf sandte am 05.10.2005 seine Stellungnahme auf unsere Klageschrift vom 16.08.2005 ans Landgericht Hamburg aus.
  53. Wir antworten am 20.10.2005 auf die Stellungnahme des Bezirksamtes vom 05.10.2005 und senden sie ans Landgericht Hamburg ab.
  54. Am 16.11.2005 das Familiengericht Hamburg Bergedorf entscheidet über die Übergabe der Umgangsrechtsache nach Österreich, gleichzeitig aber anerkennt eigene internationale Zuständigkeit in der Sorgerechtsache. In dem Beschluss bittet das Gericht meine Ex-Ehefrau um die Ermöglichung des telefonischen und brieflichen Kontaktes zwischen meinen Kindern und mir.
  55. Am 21.11.2005 verfasst das Landgericht Hamburg ihre Entscheidung, in der man mir die Prozesskostenbeihilfe zur Weiterführung des Prozesses wegen der Diskriminierung, Entfremdung und Entwurzelung meiner Kinder usw. gegen das Bezirksamt Hamburg Bergedorf versagt. Das Gericht rechtfertigt ihre Entscheidung damit, dass ich angeblich keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte, da ich „unterlassen habe, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. Der Antragsteller hat gegen den Bescheid des Bezirksamtes Bergedorf vom 29.01.2004 lediglich Widerspruch und dann nach Zurückweisung des Widerspruchs mit Widerspruchsbescheid vom 14.09.2004 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht gleich nach der Bekanntgabe des Bescheides vom 29.01.2004 hat der Antragsteller jedoch nicht gestellt.“.
  56. Am 12.12.2005 verfasse ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des skandalösen Benehmen, Erschwerung, Verunmöglichung und Torpedierung gerichtlich mir zustehender Aufenthalte mit meinen Kindern, Beleidigungen in seiner hassvollen Schmähbriefen ans Familiengericht Bergedorf und an das Jugendamt Wien von Bruno Mohr vom Jugendamt Hamburg Niendorf. Ich erwähne in der Dienstaufsichtsbeschwerde auch, dass Mohr den Deutsch-Polnischen Vertrag  „Scheißdreck“ nannte und dass er nicht mit seinen offiziellen Richtlinien arbeitet.
  57. Am 18.12.2005 gebe ich eine Petition aus Europäischen Parlament ab. Die Petition betrifft das Problem der offenen Diskriminierung der polnischen Sprache und polnischer Elternteile wie auch deren Kinder durch staatliche Ämter und Behörden in Deutschland. Die Petition wurde dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments dem EU-Abgeordneten Herr Marcin Libicki übergeben.
  58. Aufgrund der Petition findet am 20.12.2005 in Berlin die Pressekonferenz in der Angelegenheit der Diskriminierung Polen, dessen Sprache und Kinder in Deutschland statt. Sie betrifft auch den Verlauf der Gespräche der Berater von Eu-Abgeordneten Marcin Libicki mit betroffenen deutschen Ministerien sowie mit den Vertretern der polnischen Botschaft in Berlin.
  59. Am 28.12.2005 entschied wiederholt das Landgericht Hamburg (aufgrund unserer sofortigen Beschwerde vom 23.12.2005), über die nicht Gewährung der Prozesskostenhilfe für die Führung des Prozesses wegen Diskriminierung usw. gegen die Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch das  Bezirksamt Bergedorf.
  60. Ich erhalte am 20.01.2006 die Information des Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg, dass das o.g. Gericht die Akten des (der früheren Klage gegen das Bezirksamt Hamburg Bergedorf vom 18.10.2004) Verwaltungsgerichts Hamburg 13 K 5078/04 zwecks Informationszwecken beigezogen hat.
  61. Am 31.01.2006 wurde ich vom Europäischen Parlament benachrichtigt über die Annahme meiner Petition vom 18.12.2005 über die Diskriminierung der polnischen Sprache, der hier lebenden Polen sowie deren Kinder seitens der Institutionen des deutschen Staates - insbesondere des Jugendamtes.
  62. Am  06.02.2006 fand im Hanseatischen Oberlandesgericht die Verhandlung über der (seitens meiner Ex-Ehefrau angefochtenerer) Zuständigkeit des bisherigen Familiengerichts Hamburg Bergedorf statt. Wie könnte man schon aufgrund der bisherigen zweifelhaften Beschlüsse (Verdacht der Rechtsbeugung!) des o.g. Gerichts vermuten, beschloss das Gericht (Richter Kleffel) - entgegen eindeutigen rechtlichen Argumenten - über die Übergabe der Sorgerechtssache zu einem neuen Gericht nach Österreich. Er berief sich dabei nur auf seine zweifelhafte Interpretation des Wohles der Kinder (es ist der Argument der Jugendämter und vieler Gerichte in der BRD, der mit Vorliebe gebraucht wird, um den nichtdeutschen Elternteil das/die Kinder zu nehmen und zu entfremden). Auf diese Weise versuchte Richter Kleffel der Erschleichung der Zuständigkeit der Österreichischen Gerichte seitens meiner Ex-Ehefrau Hilfe zu leisten und die Entführung der Kinder in dieses Land endgültig zu sanktionieren.
  63. Mein Anwalt Herr Rudolf von Bracken arbeitet an der Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht in Karlsruhe in der Sache des skandalösen Beschlusses (vom Richter Kleffel) vom 06.02.2006.
  64. Auf meine Bitte um ein schriftliches Gutachten (über den Verlauf der begleiteten Umgänge mit meinen Kindern am 27 und 28.05.2005, die seit 23 Monaten vom Jugendamt wirksam verunmöglicht gewesen waren) am 21.02.2006 sagte mir Frau Diplompädagogin Margarethe Dawid (die Person, die die begleitete Umgänge zwischen meinen Kindern und mir begleitete), dass sie das nicht tun kann, da es ihr von ihrer Vorgesetzten verboten wurde dies zu tun... Solche schriftliche Gutachten sind obligatorisch nach jeder Durchführung eines begleiteten Umganges. In dem genannten Zusammenhang hat Frau Dawid Angst um ihre Arbeitstelle. Es wird oft angerufen und gefragt ob sie noch etwas über mich wisse, ob wir Kontakt haben usw. Warum im Falle meiner Kinder und mich lässt man nicht zu, dass die Wahrheit ihre schriftliche Widerspiegelung erhält? Warum darf Frau Dawid (als wichtigste Person, da sie als einziger Mensch meine Kinder und mich begleitete) keine Wahrheit über die glücklichen Momente der Kinder und des Vaters schreiben? Warum versucht man die Wahrheit nicht ans Tageslicht kommen zu lassen? Das ist das Verständnis des Kindeswohles im Jugend- und Bezirksamt Bergedorf und von Vorgesetzten von Frau Dawid? Gleichzeitig darf das Jugendamt übereifrig und fleißig (z.B. Bruno Mohr Jugendamt Niendorf) meine Person perfide zu diffamieren und mich ausschließlich im negativen Lichte darzustellen und diese (Schmähschriften) “Werke“ an alle möglichen Entscheidungsinstitutionen (Familiengerichte und Jugendamt in Österreich) zu versenden? Dafür gibt es sog „begleitete Umgänge“, damit man - durch einen unabhängigen Beobachter -  feststellen kann wie die Wahrheit aussieht. Was für Kinder gut oder schlecht ist usw. in meinem Fall wurde es verboten zu schreiben. Es geht hier um das Wohl der Kinder - worauf sich das betroffene Jugendamt auch ständig berief indem es die Beihilfe zum Kindesentzug, unter dem Vorwand des Verbotes der polnischen Sprache beim Umgang mit meinen Kindern, leistete. Wo ist und war das Wohl meiner Kinder?! Allerdings das Gutachten von Frau Diplompädagogin wäre ausgesprochen positiv ausgefallen…und - anscheinend - hätte es den - in die Diskriminierung und die Beihilfe zum Kindesentzug eingemischten Mitarbeitern des Jugend- und Bezirksamtes nicht besonders ins Konzept und in die schon über mich vorgefertigte Meinung gepasst… Also verbieten. Es ist ein krasses, offenes, extremes und skandalöses Beispiel de Missbrauchs der Macht, Vetternwirtschaft, Korruption, Parteilichkeit und praktischer Anwendung des Begriffes der deutschen Leitkultur in Ausübung einer öffentlichen Behörde und für die Steuergelder der Bürger dieses Landes! Es ist ein Skandal und ein musterhaftes Beispiel des faschistoiden Rassismus im Herzen der Europäischen Union!
  65. Ich füge noch hinzu, dass ich in der „Chronologie der Diskriminierung” die Schriften betreffend der Entführung meiner Kinder durch meine Ex-Ehefrau nach Österreich wie auch die Absagen der dt. Staatsanwaltschaft (aufgrund des Haager Abkommens) sie zurück zu fordern, nicht erwähnt habe. Ich erwähnte hier auch nicht die Absage der Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen meine Ehefrau nach ihrem widerrechtlichen Verbringen der Kinder nach Österreich. Hier wurde auch die Formierung des Verbandes gegen Diskriminierung der Kinder nicht erwähnt wie auch die Veröffentlichungen in der Weltpresse bezüglich des Falles der Diskriminierung der polnischen Sprache, meiner Kinder und mich in der BRD.

Zusammenfassung

Bei dem sehr gut dokumentierten Beispiel der o.g. Sache kann man ganz scharf und eindeutig erkennen, wie reibungslos destruktiv die deutschen Jugendämter mit der Unterstützung der deutschen Justiz zusammen wirken und sich durchsetzen. In der höheren Instanz werden die, (falls sie „zufällig“ passieren) für den nichtdeutschen Elternteil, günstige Beschlüsse aufgehoben. Man sieht mit welch falscher Entschlossenheit bemühen sie sich, dabei aus den Augen das Wohl der Kinder verlierend und die Gerichtsbeschlüsse wie auch das nationale und internationale Recht brechend, das Leben dem nichtdeutschen Eltern möglichst schwer zu machen und ihnen einfach die Kinder zu klauen, die Kultur und Sprache zu rauben und zu entwurzeln. Es ist ein Symptom einer klaren Diskriminierung, auf Zeit gerichteter, nicht humanes „Spieles“ mit Anwendung verschiedenster Tricks und „taktischen“ Manövers gegenüber unbewussten (zuerst) nichtdeutschen Elternteilen, die mit der „Erscheinung“ wie mit den Windmühlen zu kämpfen versuchen... Hier erkennt man die Tätigkeit  - vom Hitler 1938 ins Leben gerufener - Jugendamtes, das 1952 reaktiviert wurde und das praktisch über dem deutschen Recht steht! In ihrer Beamtenwillkür ziehen sie ausschließlich den deutschen Elternteil vor. Dabei brechen die Behörden – praktisch straffrei – allerlei Normen und Sitten der zivilisierten Staaten (zu denen Deutschland nach den Gräueltaten des letzten Krieges auch gehören möchte…). Dabei wacht man schizophren (sich über das Recht stellend) über dem „Deutschtum“ der bikulturellen Kinder, während man sie gekonnt (Erfahrungen des Lebensborns beim Jugendämtern?) und rassistisch entwurzelt und aus der Kultur des nichtdeutschen Elternteils entfremdet! Aufgrund dessen - auf diese Weise verarmte und ihrer bikulturalität beraubte Kinder - haben die Kinder zwangsläufig (sie verlernen die Sprache und vergessen fast den nichtdeutschen Vater oder Mutter) eine entschieden schwächere emotionale Bindung an den nichtdeutschen Elternteil, was auch später dazu führt, dass man das alleinige Sorgerecht ausschließlich dem deutschen Elternteil überträgt. Es ein bis aufs Kleinste geplante vervielfältigte Schema und Vorgehensweise. Diese Vorgehensweise, die den deutschen Elternteil (und seine Launen) absolut bevorzugt. Es ist der Fall in der beeindruckender Mehrheit der Fälle der bikulturellen Ehen in die das Jugendamt eingreift (einige Quellen sprechen von 99 %). Diese Praktiken sind eindeutig faschistoid, rassistisch und diskriminierend und sie dürfen nicht mehr um sich greifen im Herzen des vereinigten (auf Grundlagen der Achtung der Kulturen, Sprachen und der Toleranz) Europas! Es ein einfacher Kinderklau, deren Entwurzelung und praktische Anwendung der sog. „deutschen Leitkultur“. Der Kinder zu deren Identität zwei (nicht nur eine!) Sprachen und Kulturen gehören! Und diese ans Lebensborn eindeutig erinnernde Prozedere wird von den Steuergeldern dieses Landes finanziert… Die Menschen, dessen man eigene Kinder klaut, erleben meistens die größte Tragödie in deren Leben, erleben Trennung, Verlust der eigenen Familie, sie verlieren ihr Nest, sie kämpfen zuerst ums eigene Leben, werden wie kriminelle (im und vom Jugendamt) behandelt. Sie werden noch in ihrer Würde stark verletzt, sie werden demütigt, erniedrigt. Sie werden auch vom Jugendamt eingeschüchtert, massiv erpresst und meistens - durch alle diese Maßnahmen - gezwungen mit eigenen Kindern sogar in einer im Umgang nie oder sehr selten benutzter Sprache (Deutsch - wie anders?) miteinander zu sprechen…Die Menschen werden so mit eigenen Kindern erpresst und so eingeschüchtert, dass sie sich jedem - auch ausgefallenen und raffinierten - Wunsch eines niedrigen Beamten des Jugendamtes beugen, da sonst…werden sie Hölle auf Erden erleben. Sie werden stark psychisch unter Druck gesetzt, mit Kindern erpresst, sie werden taub auf Spott, Sticheleien Erniedrigungen und Verletzungen der Persönlichkeit, der Ehre und der Würde…. Warum wird das deutliche Problem der Diskriminierung der Menschen anderer Abstammung und Volkszugehörigkeit in Deutschland noch unter den Teppich gekehrt? Man weiß, dass das Verbot der eigenen Sprache in Jugendämtern routinemäßig und fast immer nur mündlich  erteilt wird! Meistens die Elternteile, die vom Problem betroffen sind (auch Eltern anderen Volks- und Staatsangehörigkeit) ist die Willkür und Gesetzeswidrigkeit eines solchen Verbotes der zweiten Sprache der Familie nicht bewusst. Die betroffenen Eltern haben in der bedrückenden Mehrheit der Fälle keine finanziellen Mittel zwecks Führung vieler - oft notwendiger Prozesse und Klagen. Dadurch sind sehr viele nicht im Stande gegen das Unrecht vor einem Gericht vorzugehen. Man beraubt solchen Eltern, auf willkürlichen Entscheidungen der Jugendämtern und vieler Gerichte basierend, ihre eigenen geliebten Kinder, man isoliert sie, beraubt den Kindern ihre polnische Identität und Sprache, man versucht die so willkürlich behandelte nichtdeutsche Elternteile auch die ganze Zeit das Unterhalt dafür zu zahlen. Auf ihre Klagen und Dienstaufsichtsbeschwerden reagiert das Amt immer gleich, dass die betroffenen Beamten alles immer sehr gut taten und keine Anhaltspunkte für eine Dienst- oder Amtverletzung zu finden sei und das alles - wohl wie immer - mit dem Wohl des Kindes im Einklang gewesen sei. Ich möchte Sie Bitten um das Unternehmen aller möglichen  Schritte und Tätigkeiten zwecks Rettung unserer Kinder vor der totalen Entfremdung aus ihrer zweiter Kultur, Sprache und Identität und der weiteren Entfremdung von ihren nichtdeutschen (polnischen) Elternteil.

Auf dem gut dokumentierten Beispiel der Diskriminierung meiner Kinder (Iwona-Polonia und Justyna Pomorski), mich und unserer Identität und Sprache kann man klar und mit eindeutiger Deutlichkeit erkennen, dass das deutsche Jugendamt ausschließlich den Schaden dem Wohl der binationalen  Kinder bringt und wirkt bewusst zu Ungunsten des polnischen (nichtdeutschen) Elternteil, seiner Kinder und ihrer bikulturellen Identität.

Nachsichtigkeit in Bezug auf solche rassistische und diskriminierende Praktiken gegenüber der Menschen einer anderen als reindeutsche Abstammung und einer anderen Sprache wird zur weiteren Fortbestand und Verstärkung der Erscheinung führen, da die Führung in Deutschland wird weiterhin überzeugt bleiben von totaler Straflosigkeit der Verwendung solcher rassistischen und diskrimierenden Praktiken in Bezug auf die Bürger der polnischen wie auch anderen Abstammung (auch gegenüber den eigenen Staatsbürger!) und dazu in der Zeiten der großen Idealen der Vereinigten Europa!

Deswegen im Zusammenhang mit dem oben genannten - wir bitten und fordern die Respektierung unseren lebenswichtigen Interessen und Rechte in Deutschland und in der EU! Wir fordern die Respektierung unserer Rechte zu unseren Kindern und unserer Kultur und unserer Sprache! Wir bitten um ernsthafte Behandlung und seriöse Vorgehensweise bei dem Problem der Diskriminierung in Deutschland! Wir fordern die Einleitung entsprechender und energischen sowie konsequenter Vorkehrungen seitens der entsprechender Institutionen der Europäischen Union und mit der Verwendung aller zugelassenen rechtlichen Mittel gegen dem deutschen Staat zwecks Eliminierung solch abstoßender und groben Erscheinungen der Diskriminierung in diesem  Land! Zwecks Eliminierung der erschreckenden Erscheinungen der Nichtrespektierung grundlegendster Menschenrechte. Zwecks Achtung des deutschen, internationalen Rechts und der internationalen Verträge und Verpflichtungen( die dieses Land freiwillig auf sich genommen hatte) gegenüber uns Polen und unseren Kindern!

Hochachtungsvoll

Vorsitzender Polnischen Verbandes Eltern Gegen Diskriminierung Der Kinder In Deutschland mgr Wojciech Leszek Pomorski